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Christian Vogt bearbeitet seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahr 1995 vor allem arbeitsrechtliche Mandate. Ein Schwerpunkt liegt dabei in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt bilden Interessen- und Sozialplanverhandlungen im Kollektivarbeitsrecht. Herr Vogt vertritt seine Mandanten deutschlandweit.
Fachliche Qualität durch jahrzehntelange Spezialisierung und Fortbildung ist eine Voraussetzung für eine optimale Beratung im Arbeitsrecht. Dabei hat Christian Vogt bewusst sich dafür entschieden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vertreten. Somit kennt er die Stärken und Schwächen des Gegners. Er will das optimale Ergebnis für seine Mandanten erreichen. Die rechtliche Betrachtung des Sachverhalts ist dabei genauso wichtig, wie die konsequente Verfolgung der individuellen Ziele des Mandanten. Gerade letztere können sich im Laufe eines Verfahrens grundlegend ändern.
Mit der heutigen Technik ist es auch möglich, online eine Video-Beratung durchzuführen. Ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei ist somit nicht mehr zwingend erforderlich. So lässt sich in einem ersten Gespräch beispielsweise ausgezeichnet klären, ob ein Aufhebungsvertrag angeboten bzw. unterschrieben werden sollte. Das (visuelle) Erstberatungsgespräch bei Kündigungen oder Aufhebungsvertrag dauert ca. 1 Stunde und kostet pauschal 250 € inklusive Mehrwertsteuer.
Aktuell – Corona: Wir helfen bei der Einführung von Kurzarbeit und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld.
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