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Dr. Andreas Michael bearbeitet familienrechtliche Mandate seit 1983. Vor Aufnahme seiner selbstständigen Tätigkeit leitete er in einer führenden Wirtschaftskanzlei das Familienrechtsdezernat. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Bewertung und Auseinandersetzung von Betriebsvermögen im Rahmen von Zugewinnausgleichsverfahren und der Lösung komplexer unterhaltsrechtlicher Sachverhalte. Dr. Michael ist als Familienrechtsanwalt aufgrund seines wirtschafts- und steuerrechtlich geprägten Profils in der Lage, Unternehmer und Selbstständige sowohl in vermögens- und gesellschaftsrechtlichen Fragen als auch in eherechtlichen Sachverhalten zu beraten. Die Verknüpfung beider Tätigkeitsschwerpunkte ermöglicht Lösungen über reine familienrechtliche Aspekte hinaus.
Weitere Tatbestände des Familienrechts wie Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie Umgang- und Sorgerechtsthemen sind ebenfalls Bestandteil seines Beratungsspektrums.
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