Schwerpunkt ist hierbei die Beratung in erster Linie mittelständischer Unternehmen bei der Vertragsgestaltung und bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von Personen- oder Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder bei Auseinandersetzungen von Gesellschaftern. Dabei verfügt Herr Dr. Siohl auch über Erfahrungen im internationalen Gesellschaftsrecht z.B. bei der Verhandlung und der Vorbereitung von grenzübergreifenden Unternehmenskäufen oder Zusammenschlüssen (M&A) unter Beteiligung von europäischen und außereuropäischen Unternehmen.

Hilfreich sind dabei auch die in einer wirtschaftsberatenden und -prüfenden Kanzlei erworbenen Kenntnisse des Gesellschaftsrechts sowie des Steuerrechts von Rechtsanwalt Dr. Michael. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht. Bei seiner Tätigkeit beschränkt er sich nicht nur auf wirtschaftsberatende und –gestaltende Leistungen, sondern auch auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder die Abwehr von Forderungen Dritter.

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Dr. Andreas Michael Dr. Ulrich Siohl